Kurzzeitpflege des DRK. Foto: A. Zelck / DRK
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Verhinderungspflege

Sie pflegen verwandte oder befreundete Menschen selbst und benötigen für eine bestimmte Zeit eine Vertretung? Die DRK Ambulante Pflege Mittelhessen bietet Verhinderungspflege an und vertritt Sie, bis Sie die Pflege wieder selbst übernehmen können.

Wichtige Informationen zur Verhinderungspflege:

  • Keine Kürzung des Pflegegeldes durch die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege
  • Pflegepersonen haben einen jährlichen Anspruch auf Verhinderungspflege
  • Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal sechs Wochen pro Jahr
  • Kostenerstattung auch rückwirkend möglich
  • Voraussetzungen:
    • Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate im häuslichen Umfeld versorgt haben
    • Pflegebedürftifer muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein

Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne weiter!