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Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst Leistungen, die von einem Arzt angeordnet werden müssen. Deshalb fällt die Behandlungspflege in den Bereich der Krankenpflege  und ist eine Leistung der Krankenkassen.

Welche Leistungen ein Arzt oder eine Ärztin in welchem Fall verordnen darf, sind durch einen bundesweit gültigen Katalog genau festgelegt. Nach einer ärztlichen Anordnung übernehmen die Krankenkassen die Kosten für diese Maßnahmen.

Die Behandlungspflege kann unter anderem folgende Leistungen umfassen:

  • Injektionen
  • Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Medikamentengabe
  • Bultzuckermessung
  • Kontrolle des Blutdrucks
  • Infusionen

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